DAS ZUNFTGEBIET
Das Zunftgebiet (und mit ihm die Begrenzung der Angelerlaubnisscheine) erstreckt sich auf der linken Main-Seite von Kilometer 46,8 (Gemarkungsgrenze Offenbach Bürgel) bis Kilometer 69,5 (unterer Pulverturm der Stadt Seligenstadt) einschließlich des Bannwassers Steinheim (Altarm). Auf der rechten Main-Seite erschließt sich das Zunftgebiet von Kilometer 38,5 (100 Meter oberhalb der Schleuse Offenbach) bis Kilometer 67,0 (Mündung der Kahl).

Bitte beachten Sie: Von der Angelfischereierlaubnis ausgenommen sind das Bannwasser Hanau (rechts-mainig von der westlichen Mauer Schloss Philippsruhe / Amphitheater bis zum Hafen der Wasser- und Schifffahrts-verwaltung Hanau). Ebenfalls nicht gestattet ist das Angeln in den Oberhafenbecken des Osthafens Frankfurt.
Die Bannwasser entstanden bereits im 12. und 13. Jahrhundert, als die Rechtsnachfolger der Wildbannsherren in der Dreieich am Main festen Fuß gefasst und Burgen errichtet hatten. So hatten die Eppsteiner ihr Bannwasser vor der Burg Steinheim, die Hanauer Grafen ihr Bannwasser vor Kesselstadt und die Grafen von Isenburg ihr gebanntes Wasser vor der Burg (Schloss Offenbach). Dazu kam noch das Bannwasser vor dem Kloster Seligenstadt.

Das gebannte Wasser war ein für den Hofhalt des Herrn geschütztes Wasser, d.h. es durfte darin niemand ohne Erlaubnis des betreffenden Herrn fischen. Die Fischer, denen die Erlaubnis zum Fischen im Bann- oder Fronwasser gegeben war, mußten den größeren Teil des Ertrages an den Hofhalt und die Beamten des betreffenden Grundherrn abliefern. Die Grenzen des Bannwassers waren genau bezeichnet. Sie haben sich bis heute erhalten und werden jeweils von staatlichen Stellen, meist den Oberförstereien, an Fischer oder Angler verpachtet.

So liegt das Seligenstädter Bannwasser zwischen den beiden alten Seligenstädter Pulvertürmen. Das Steinheimer Bannwasser lag früher an dem ehemaligen Grenzgraben zwischen Groß- und Klein-Steinheim und reichte bis über die Hellenbach, wo die Grenze durch ein Schild mit Aufschrift bezeichnet war. Seit dem Maindurchstich zählt die rechtseitige (Steinheimer) Hälfte des Steinheimer Altarms als das Steinheimer Bannwasser. Das Offenbacher Bannwasser beginnt an der Schleuse Offenbach und endet am Grenzgraben Offenbach-Bürgel.

Die Fischerzunft e.V. Steinheim hat das Steinheimer Bannwasser von der Oberförsterei Offenbach gepachtet, ebenso das Hanauer Bannwasser, welches von der Oberförsterei Wolfgang gepachtet ist. Während im Steinheimer Altarm auch gefischt wird und Sportfischer mit Angelscheinbesitz hier ihre Ruten auswerfen dürfen, dient das Hanauer Bannwasser als Schongebiet.

(aus der Geschichte der Fischerzunft Steinheim von Dr. Leopold Imgram aus dem Jahr 1960, aktualisiert von Ralf. C. Adam)




DAS ZUNFTGEBIET

DIE BANNWASSER


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